Wer entscheidet, wann die Zentralheizung ein- und ausgeschaltet wird? Kann ich meine Heizung ausschalten, wann immer ich will? Zahlen alle Nachbarn den gleichen Betrag? Wenn wir in ein Haus mit Zentralheizung einziehen, stellen sich meist viele Fragen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen helfen, die häufigsten Zweifel auszuräumen.
Zeitpläne und Dauer der Zentralheizung
Eine der am häufigsten gestellten Fragen von Mietern eines zentral beheizten Gebäudes ist der Zeitpunkt und die Dauer des Dienstes.
Die Verantwortung für die Festlegung des Zeitplans für die Zentralheizung liegt bei der Eigentümergemeinschaft selbst, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Horizontalen Eigentumsgesetzes. Um jedoch den thermischen Komfort aller Bewohner des Gebäudes zu verbessern, wird bei der Installation von individuellen Zählern normalerweise ein längerer Zeitplan festgelegt.
Einige Gemeinschaften legen einen zweiteiligen Heizplan fest (früh morgens und spät abends), andere beschließen, die Zentralheizung nach Sonnenuntergang einzuschalten. Jede Gemeinschaft legt ihre eigenen Regeln fest. Diese werden auf den entsprechenden Versammlungen beschlossen, bei denen die Nachbarn zusammenkommen, um sie zu besprechen.
Kostenbeteiligung an der Zentralheizung
Ein weiterer der häufigsten Zweifel betrifft die Verteilung der Heizkosten.
Die Art und Weise, wie die Kosten für die Zentralheizung verteilt werden, variiert je nach Satzung von einer Gemeinde zur anderen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: durch einen Koeffizienten oder durch die Anzahl der Heizkörper, die jeder Eigentümer in seiner Wohnung oder seinem Haus hat. Das bedeutet, dass ein Eigentümer, der z.B. eine größere Anzahl von Heizkörpern installieren möchte, mehr für die Zentralheizungskosten zahlen muss, da er von einem höheren Verbrauch ausgeht.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass jeder Mieter andere Bedürfnisse hat und daher einen sehr unterschiedlichen Verbrauch. Heutzutage wurden Maßnahmen ergriffen, um eine gerechtere Form der Abrechnung einzuführen. So werden zum Beispiel immer häufiger individuelle Verbrauchszähler installiert, so dass die Heizkosten nach den allgemeinen Verteilungskriterien und dem von diesen Zählern berechneten individuellen Verbrauch auf die Eigentümer umgelegt werden.
Zahlreiche Gemeinden mit Zentralheizung haben die Individualisierung des Verbrauchs bereits durchgeführt und ihre Nachbarn haben dies in ihren Rechnungen bemerkt. Viele von ihnen wurden durch das Energieeffizienzgesetz ermutigt, das die Abrechnung des individuellen Verbrauchs in thermischen Anlagen in Gebäuden regeln soll.
Energieeffizienzgesetz, das die Zentralheizung direkt betrifft
In naher Zukunft wird die Installation von individuellen Zählern in Gemeinden mit Zentralheizung von einer Option zu einer Pflicht werden.
Um die öffentliche Politik mit der Strategie der Europäischen Kommission für die Energieunion in Einklang zu bringen, hat die Regierung 2020 ein Gesetz verabschiedet, das die Nachbarschaftsgemeinden auffordert, individuelle Zähler oder Kostenverteiler in ihren Häusern zu installieren.
Die Regierung hat den 1. Mai 2023 als Frist für den Einbau dieser Zähler festgelegt. Außerdem riskieren Haushalte, die diese Frist nicht einhalten, Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.
Allerdings sind nicht alle Gebäude mit Zentralheizung dazu verpflichtet, und der Zeitpunkt, zu dem diejenigen, die zahlen müssen, dies tun, hängt von der Lage des Gebäudes und dem Datum seiner Errichtung ab.
Außerdem ist anzumerken, dass die neuen Maßnahmen nicht das Ende der Zentralheizung bedeuten, sondern die Art und Weise, wie die Mieter für ihren Verbrauch bezahlen. Dies soll zu einer verbesserten Energieeffizienz führen.